Mag. Walter Posch wurde an der Universidad Azteca European Programmes zum Assistenz-Professor des Dekanats in Innsbruck berufen. Im Rahmen dieses Lehrauftrages hält er Lehrveranstaltungen in Coaching entsprechend dem Studienplan der Universität ab und nimmt Prüfungen in diesen Fächern ab.
Die Universidad Azteca führt mit der Universidad Catolica San Antonio de Murcia in Spanien und der Universidad Central de Nicaragua in Österreich Studien in deutscher Sprache durch, die 2013 vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung sowie 2015 von der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) nach § 27 Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz als rechtmäßig in Österreich durchgeführt festgestellt und im Verzeichnis gelistet wurden, und nach dem Wortlaut des Gesetzes mit Studien an österreichischen Universitäten und mit österreichischen akademischen Graden vergleichbar sind.
Insbesondere bieten die Universitäten postgraduale Studienprogramme in Psychologie und Coaching, die als Fernstudien in deutscher Studiensprache durchgeführt werden.
Das Studium in Psychologie und Coaching ist als inter-universitäres Programm konzipiert. Mit dem Studienumfang von 120 ECTS-Punkten werden nach erfolgreichem Abschluss drei akademische Grade von den Universitäten verliehen:
Magister in Coaching an der UCAM (Spanien) als Universitätslehrgang aus der EU in Österreich auch als Mag. in öffentliche Urkunden eintragbar und führbar,
Master of Science in Psychology (MSc) an der Universidad Central de Nicaragua UCN (Master Niveau) als offizieller Studiengang, in Österreich als MSc führbar sowie
Master of Science in Psychology (MSc) an der Universidad Azteca als Universitätslehrgang, als MSc führbar.
Das Studium ist als Fernstudium um 6,500 EUR ganzjährig asynchron (über e-learning und blended learning) nach dem Lerntempo des individuellen Studierenden zugänglich und absolvierbar.
Die Studiensprache ist Deutsch, die durchführenden Universitäten sind die UCAM in Spanien, eine anerkannte katholische Privatuniversität, die den Universitätslehrgang durchführt und den eintragbaren (aus EU-Raum) und führbaren akademischen Grad des "Magister" (Mag.) (vergleichbar mit einem Mastergrad aus einem österr. Universitätslehrgang) verleiht, und die Universidad Azteca, eine anerkannte mexikanische Privatuniversität, die in den MSc in Österreich als Universitätslehrgang durchführt, der als MSc führbar ist, sowie die Universidad Central de Nicaragua UCN, welche den Studienabschluss auf Masterniveau (MSc) im Rahmen eines Regelstudiums verleiht.
Diese Programme wurden nach § 27 Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz 2011 vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung 2012 und 2013 als rechtmäßig in Österreich durchgeführt registriert. Nach der geltenden Rechtslage sind die Studien von der AQ Austria als rechtmäßig in Österreich durchgeführt im Verzeichnis gelistet.
Zudem berechtigt der Abschluss unmittelbar zur Zulassung zum Doktorstudium an unseren Partneruniversitäten Universidad Azteca und UCN, an anderen Universitäten ist eine individuelle Zulassung mit dem UCN MSc grundsätzlich möglich.
Die Zulassung zum Studium erfolgt anhand einer individuellen Evaluierung der Bewerbungsunterlagen. Grundsätzlich ist für die Zulassung ein Studienabschluss der ersten Stufe (Bachelor) oder eine vergleichbare Qualifikation nach dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR Ebene 6) erforderlich.
In diesem Zusammenhang bieten wir Studieninteressierten auch die Möglichkeit, vorab ein Bachelorstudium abzuschließen, sollte die Qualifikation für die Zulassung nicht ausreichen.
Die Universidad Azteca ist seitens der Partneruniversitäten mit der administrativen und organisatorischen Durchführung dieses inter-universitären Studiums betraut.
Festgehalten wird, dass dieses Studienprogramm unter der Verantwortung der Universitäten direkt durchgeführt wird, über das Dekanat für Europäische Programme, und keine Leistungen oder Anteile an den Studien von einer österreichischen Bildungseinrichtung durchgeführt werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und übermitteln Ihnen auf Anfrage die Bewerbungsunterlagen.
Bewerbungsphase
(1) Evaluierung: Jeder Bewerber durchläuft die Phase der Evaluierung, wobei neben der Eignung der bisherige Stand der akademischen Ausbildung, oder gleichwertigen Ausbildung erhoben und dem Kandidaten als Evaluation-Report übermittelt wird.
(2) Evaluation-Report: dieser gibt Auskunft ob und in welcher Form eine Zulassung zum Studium erfolgen kann. Im Anlassfall kann eine Ergänzungsprüfung als Studienzulassung (im Sinne einer Studienberechtigungsprüfung) vorgegeben werden.
(3) Ergänzungsprüfung: ist eine Feststellungsprüfung zur Zulassung zum Studium, wenn das Einstiegskriterium nicht oder ungenügend erreicht wird. Ergänzungsprüfungen dienen der Zulassung zum Studium. Die Ergänzungsprüfung ist kostenpflichtig. Bei positiver Absolvierung besteht die Möglichkeit zur Anrechnung auf das Studium.
(4) Bewerbungsunterlagen: Jede Bewerbung muss folgende Dokumente enthalten:
Bewerbungsformular (Word) ausgefüllt
Bewerbungsformular ausgedruckt – händisch unterschrieben – und wieder gescannt (PDF, mehrseitig, s/w) Unterschriebenes Bewerbungsformular gescannt (als .PDF)
Bei dualen Programmen: Bewerbungsformular der Partneruniversität (als unterschiebener Scan .PDF), soweit nicht ein gemeinsames Formular verwendet wird.
Lebenslauf
Passfoto (in Farbe, JPG)
Gültiger Reisepass (als Scan in Farbe, PDF)
Zeugnisse und Diplome (als 1 MEHRSEITIGES PDF mit geringem Datenvolumen, allerdings gut lesbar, ev. sw) (d.h. nicht je Seite ein Scan …)
(ev.) Ausbildungsnachweise (als PDF mit geringem Datenvolumen, allerdings gut lesbar, ev. sw)
Zulassungsbedingungen
(1) Aufnahme
Die Aufnahme der Lehrgangsteilnehmer/innen zum asynchronen Fernstudium ist ganzjährig möglich.
(2) Aufnahmevoraussetzungen
In den Studiengang können Personen mit folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:
1) Abgeschlossenes zumindest sechssemestriges Universitäts- oder Fachhochschulstudium bzw. zumindest 180 ECTS-Anrechungspunkte aus Studien, die zu einem Diplomstudium anrechenbar sind.
2) Abschluss von Diploma Lehrgängen, Advanced Diploma Lehrgängen, Universitätslehrgängen oder Lehrgängen universitären Charakters im Umfang von mindestens 120 ECTS oder anrechenbare zumindest zweijährige postsekundäre Berufsausbildungen; sowie mindestens 60 ECTS aus weiterführenden Lehrgängen oder Aufbaulehrgängen oder Studien.
3) Personen, die keine der Ziffer 1 oder 2 genannten Voraussetzungen erfüllen, deren berufliche Qualifikationen und Berufserfahrungen im Rahmen einer Evaluierung der Gleichwertigkeit einschlägiger und nachweisbarer Aus- und Weiterbildungen und Berufsqualifikationen mit der Ebene 6 des EQF/MMC durch die Universität festgestellt wurden, können zugelassen werden. Für die Beurteilung früheren Lernens gilt grundsätzlich Artikel 61 des Allgemeinen Bundesgesetzes über die Bildung. Die Universität kann eine Zulassungsprüfung vorschreiben.
(3) Aufnahmeverfahren und Zulassung
1) Bewerbungen um die Aufnahme in den Studiengang sind unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen für Antragsformular, Lebenslauf, Bestätigungen über Abschlüsse und/oder Berufserfahrung, Passkopie, Passfoto einzubringen. Die Universität kann die Übermittlung von „original transcripts“ direkt von den verleihenden postsekundären Bildungseinrichtungen verlangen.
2) Über die Aufnahme der Bewerber/innen entscheidet die Studienabteilung des Dekanats für Europäische Programme auf der Grundlage der formalen Voraussetzungen und des Antrages, sowie nach Maßgabe verfügbarer Studienplätze.
3) Personen, die in den Studiengang aufgenommen wurden und die Studiengebühren für den Studiengang und die Lehrgänge entrichtet haben, werden von der Studienabteilung als internationale Studierende zugelassen.